Entscheidungsbefugnis
Redakteurinnen und Redakteure entscheiden nach wissenschaftlichen und ethischen Kriterien über Begutachtung, Überarbeitung, Annahme oder Ablehnung. Verlag, Gesellschaftsvorstand, Förderer, Werbekunden und kommerzielle Partner dürfen einzelne Annahmeentscheidungen nicht vorgeben.
Einreichungen bei Interessenkonflikten
Beiträge von Redaktions- oder Beiratsmitgliedern, Gesellschaftsfunktionären oder kommerziellen Partnern werden einer unabhängigen redaktionellen Person zugewiesen. Befangene Personen sind von der Auswahl der Gutachtenden, vertraulicher Korrespondenz und der Entscheidung ausgeschlossen. Die Zuständigkeit wird dokumentiert.
Rechenschaft
Ernennungen, Amtszeiten, Aufgaben, Abberufungsverfahren und ein Meldeweg für Einflussnahme müssen dokumentiert sein. Beschwerden über ein Redaktionsmitglied werden außerhalb seiner fachlichen Weisungs- oder Geschäftsbeziehungen bearbeitet.