Einspruch einlegen
Ein schriftlicher Einspruch benennt die Entscheidung, erläutert einen behaupteten Sach- oder Verfahrensfehler und enthält einschlägige Belege. Bloße Uneinigkeit belegt keinen Fehler. Solange ein vereinbartes Einspruchsverfahren läuft, darf dasselbe Manuskript nicht anderweitig eingereicht werden.
Unabhängige Prüfung
Ein an der strittigen Entscheidung nicht beteiligtes Redaktionsmitglied prüft den Einspruch und kann weitere Beratung oder Gutachten einholen. Ergebnis und Gründe werden dokumentiert und mitgeteilt. Ein Einspruch garantiert weder Begutachtung noch Annahme.